Bundesfinanzministerium lehnt die Senkung der Grunderwerbsteuer ab
25. Januar 2016

Seit 2006 können die Länder selbst über die Höhe der Grunderwerbsteuer entscheiden - was diese auch durchaus nutzen. In einigen Bundesländern ist es inzwischen üblich, dass der Steuersatz jährlich steigt. Dies nahmen Vertreter der Baubranche zum Anlass, eine Senkung zu fordern - doch das Bundesfinanzministerium hält dies für ausgeschlossen.
Die hohe steuerliche Belastung beeinträchtigt die Nachfrage nach Neubauten
Die Baubranche ächzt schon länger unter den steuerlichen Belastungen bei Neubauten, die einer Studie des Deutschen Verbands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung zu Folge fast 20 % des gesamten Immobilienpreises ausmache. Dies sei einer der Hauptgründe für die zu geringe Nachfrage nach Neubauten, was in Zeiten steigender Immobilienpreise für Bestandsbauten ein großes Problem ist. Dabei ist das Interesse an Eigenheimen und Wohnungen groß, doch viele werden von der Summe der- Grunderwerbsteuer, die beim Kauf der Grundfläche anfällt sowie der
- Mehrwertsteuer auf die Leistungen von Baufirmen oder der
- Grunderwerbsteuer, die zusätzlich beim Kauf einer fertiggestellten Immobilie zu Buche schlägt,
- steuerliche Belastung für den Bauträger: 18,4 % (davon fallen 8,3 % auf die Grunderwerbsteuer) und
- privater Bauherr: 11,9 % (davon 1,8 % Grunderwerbsteuer)