Die neue Meldepflicht für Vermieter und Mieter im Detail
9. November 2015

Der November naht und damit das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes. Damit Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie nun haben, fassen wir Ihnen das Wichtigste hierzu im Folgenden zusammen.
Bereits im Januar diesen Jahres haben wir darüber berichtet, dass zum 1. November 2015 das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens in Kraft treten wird. Ursprünglich war diese Regelung vor mehr als zehn Jahren abgeschafft worden, doch nun wird die Vermieterbescheinigung wieder Pflicht.
Die Inhalte der neuen Vermieterbescheinigung
Im Rahmen dessen müssen Vermieter (oder eine durch sie beauftragte Person) spätestens zwei Wochen nach Ein- oder Auszug den Wohnungswechsel schriftlich oder elektronisch bestätigen. Der Nachweis muss folgende Daten umfassen:- Name und Anschrift des Vermieters,
- Art des meldepflichtigen Vorgangs mit genauem Einzugs- oder Auszugsdatum,
- Adresse der Wohnung sowie
- Namen aller meldepflichtigen Personen.