Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie für Banken wurde endlich abgesegnet
9. November 2015

Erst kürzlich haben über den geplanten Gesetzesentwurf zur EU-Richtlinie 2014/17/EU “Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher” berichtetet, der deutschen Banken klare Grenzen bei der Kreditvergabe aufzeigen soll. Nach großen Diskussionen und langem Tüfteln hat das Bundeskabinett die entsprechenden Regelungen nun endlich verabschiedet.
Antragsteller auf einen Kredit können aufatmen: Der Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen und Dispozinsen wird kommen. Dieser beinhaltet:
Das Verbot von Kopplungsgeschäften
Oft gab es Immobilienkredite nur in Kombination mit anderen Finanzprodukten wie Versicherungen, Sparkonten oder Pfandbriefen. Diese sogenannten Kopplungsgeschäfte sind künftig untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Riester- und Bauspar-Produkte.Strengere Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Antragstellern
Banken sind nun endlich dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit die Bonität eines Antragstellers auf Herz und Nieren zu prüfen, um Pfändungen und Zwangsvollstreckungen bei Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Sollte der Kreditgeber dieser Pflicht nicht ausreichend nachgekommen sein, können Kunden den Kredit-Vertrag jederzeit kündigen. Alternativ besteht der Anspruch auf die Senkung des Zinssatzes.Maßnahmen zur Vermeidung hoher Dispozinsen
Wer ständig sein Konto überzieht und deshalb hohe Dispozinsen zahlen muss, soll von seiner Hausbank über kostengünstigere Alternativen beraten werden. Dies trifft zu, sobald:- der Dispokredit über sechs Monate hinweg zu mehr als 75 Prozent ausgeschöpft ist oder
- das Konto im Verlauf von drei Monaten um mehr als die Hälfte des monatlichen Geldeingangs überzogen wird.