Mängelhaftung: Das müssen Sie wissen
17. April 2016

Selten ist ein Haus, das verkauft werden soll, in einem tadellosen Zustand. Vor allem bei älteren Objekten gibt es in der Regel immer etwas, was als Mangel bezeichnet werden kann. Das ist auch überhaupt nicht schlimm – wenn alle Seiten offen mit diesem Thema umgehen und sich darüber verständigen. Was es alles zum Thema Mängelhaftung zu wissen gibt, verrät dieser Beitrag.
Schnell wird klar, dass die arglistig verschwiegenen Mängel natürlich den meisten Zündstoff bieten und für Unstimmigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern sorgen. Daher soll diese Form von Mängeln weiter unten noch genauer beleuchtet werden.
Verschiedene Arten von Mängeln
Um das Thema von Anfang an differenziert zu betrachten, ist es wichtig, erst einmal zu definieren, was unter einem Mangel zu verstehen ist und welche Arten von Mängeln es im Zusammenhang mit dem Immobilienverkauf gibt. Ganz allgemein wird zwischen zwei Arten von Mängeln unterschieden:- Sachmangel: Beschädigung eines Gegenstandes, sodass dieser nicht mehr oder nur eingeschränkt genutzt werden kann
- Rechtsmangel: Dritte machen ihr Recht an einer Sache gegen den Käufer geltend
offene Mängel | Der Mangel ist sofort sichtbar. |
versteckte Mängel | Der Mangel ist sowohl für den Käufer als auch Verkäufer nicht sofort erkennbar. |
arglistig verschwiegene Mängel | Der Mangel ist dem Verkäufer bekannt. Dennoch macht er den Käufer nicht darauf aufmerksam. |
Offene und versteckte Mängel: Mehrere Wege der Einigung
In den beiden anderen Fällen gilt in der Regel der einfache Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Das heißt, dass die Gebrauchtimmobilie mit ihren (bekannten) Mängeln gekauft wird. Für den Verkäufer bedeutet das einen Ausschluss der Gewährleistung – natürlich nur, wenn diese im Kaufvertrag festgehalten und notariell beglaubigt wurde. Wenn ein solcher Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag fehlt, hat der Käufer drei Möglichkeiten:- Er fordert den Verkäufer auf, die Mängel zu beseitigen
- Er fordert eine Schadenersatzzahlung
- Er tritt vom Kaufvertrag zurück
- nicht mehr bewohnbar ist oder
- die Kosten für eine Sanierung alle Rahmen sprengen würden.