Neuigkeiten zum Mietrechtsnovellierungsgesetz
13. Juni 2016

In den letzten Wochen war es ruhig um das Thema Mietrechtsnovellierungsgesetz geworden, doch nun gab es einige Entscheidungen über die Entwicklung von Mieter- und Vermieterrechten.
Das Bestellerprinzip bleibt
Als im vergangenen Jahr das Bestellerprinzip in Kraft trat, wurde heiß diskutiert, ob Wohnungssuchende durch die Neuregelung benachteiligt würden. Vor allem die Sorge um sogenannte "Umgehungsgeschäfte" war groß. Nun wurde in einer Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages argumentiert, dass die Position der Mieter durch das Bestellerprinzip insofern geschwächt würde, dass es unmöglich für Sie werde, einen Makler zu beauftragen. Der Petitionsausschuss dementiert diese Annahme in seiner Beschlussempfehlung, da Mieter und Vermieter gleichermaßen beauftragen können.Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler kommt
Der Forderung nach der Einführung eines verpflichtenden Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler entsprach der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hingegen. Ziel sei es, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung zu schaffen. Hierzu seien zwei Instrumente geeignet:- der Sachkundenachweis für das Maklergewerbe
- Standards aus anderen Beratungsberufen auf die Rahmenbedingungen von Maklern zu übertragen.
Vorschläge der Linken wurden abgelehnt
Wenig Gehör fanden hingegen zwei Anträge zum Mietrecht von der Linkspartei, bei denen gefordert wurde:- die Modernisierungsumlage vorerst nur auf fünf Prozent, statt der von Heiko Maas angestrebten acht Prozent zu senken,
- das CO2-Sanierungsprogramm aufzustocken,
- alle Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, unter Beachtung bestehender Mietverträge der letzten vier Jahren, zu verpflichten.