Tipps für eine problemlose Zahlungsabwicklung beim Immobilienkauf
25. Juni 2016

Beim Kauf oder dem Verkauf einer Immobilie wechselt viel Geld den Besitzer. Natürlich gibt es einen Kaufvertrag, in dem auch alle Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Dennoch gibt es nach wie vor einige Fragen, die sich Käufer und auch Verkäufer in Bezug auf die Zahlungsabwicklung stellen.
Der Kaufvertrag für ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung ist so konzipiert, dass sich hier die Grundsätze für die Zahlungsabwicklung finden lassen. Diese beinhalten die Aussage, dass ein Verkäufer dann nicht mehr der Eigentümer der Immobilie ist, wenn er die volle Kaufpreissumme erhalten hat. Zudem ist im Kaufvertrag für eine Immobilie der Hinweis erhalten, dass der Käufer die Zahlung erst dann leisten muss, wenn er mit der Bezahlung von Grunderwerbsteuer sowie Kaufpreis alle Rechte und das Eigentum an der Immobilie erhält.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Fälligkeit
Im Kaufvertrag sind die Voraussetzungen für die Fälligkeit normalerweise vermerkt. Der Kaufpreis muss dann beglichen werden, wenn nachweislich die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:- Der Grundbucheintrag für eine Auflassungsvormerkung für den Käufer ist vermerkt.
- Die Unterlagen zur Löschung von allen grundbuchlichen Belastungen liegen dem Notar vor.
- Die Bescheinigung der Gemeinde in Bezug auf das gesetzliche Vorkaufsrecht, von dem kein Gebrauch gemacht wird, liegen vor.
Mögliche Kosten für den Käufer
Auch für den Käufer fallen, neben dem Kaufpreis für die Immobilie, noch weitere Kosten an, die auch bei einer Finanzierung berücksichtigt werden sollten. Die Notarkosten sowie die Grunderwerbsteuer sind hier ein wichtiger Punkt. Zudem kann es möglich sein, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Wurde ein Makler in Auftrag gegeben, um bei der Suche nach der passenden Immobilie zu helfen, werden hier ebenfalls Gebühren fällig. Auch der Grundbucheintrag schlägt noch einmal mit einem Betrag zu Buche. Übersicht über die Nebenkosten für Käufer- Grunderwerbssteuer: Diese beträgt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
- Maklerprovision: Diese beträgt in etwa und abhängig der Region und der Vereinbarung 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
- Notarkosten und Grundbuchkosten: Diese betragen in etwa 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.