Trennung oder Scheidung – was wird aus der Immobilie?
12. September 2016

Stehen die Trennung oder die Scheidung im Raum, stellt sich unweigerlich auch die Frage nach der Immobilie, die gemeinsam angeschafft wurde. Im Regelfall stehen beide Partner im Kreditvertrag und auch im Grundbuch. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei einer Trennung das Problem mit dem Haus zu lösen.
Rechtsanwälte wissen, dass es sich bei der Immobilie im Falle einer Scheidung meist um den wertvollsten Gegenstand im Familienvermögen handelt. Selbst dann, wenn nur einer der Partner im Grundbuch steht, kann bei einer Scheidung nicht einfach über die Immobilie verfügt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt vor, dass die Verfügung über einen sogenannten „wesentlichen Gegenstand“ im Vermögen nur durch die Zustimmung des Partners durchgeführt werden kann. Gerade, wenn Kinder im Spiel sind, hat die Immobilie auch einen sehr großen emotionalen Wert für die Familie. Zudem sollen die Kinder mit der Immobilie über das Erbrecht abgesichert werden.
Die verschiedenen Möglichkeiten zum Umgang mit der Immobilie bei der Trennung
Bei einer Scheidung stellen sich in Bezug auf die Immobilie viele Fragen. Wer wird darin wohnen? Wer wird den Unterhalt für das Haus tragen und wie sieht es mit der Kreditübernahme aus? Nicht immer ist es möglich, dass eine der beiden Parteien das Haus oder die Wohnung behalten kann. Gibt es keinen Ehevertrag, über den eine Gütertrennung vereinbart wurde, dann stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:- Ein Partner übernimmt das Haus
- Das Haus vermieten
- Das Haus verkaufen
- Die Teilungsversteigerung