Umzug: Wem Sie alles Ihre neue Adresse mitteilen müssen
8. Mai 2018

Die Aufgabenliste bei einem Umzug ist lang. Dazu gehört es auch diverse Stellen, wie Behörden, Dienstleister und Institutionen, über Ihre neue Anschrift zu informieren. Bei einigen Stellen reicht es aus, die Ummeldung nach dem Umzug vorzunehmen, anderen Stellen muss die Adressänderung jedoch unbedingt im Voraus mitgeteilt werden. Hier geben wir Ihnen nun einen kleinen Überblick.
Ummelden beim Einwohnermeldeamt
Da in Deutschland Meldepflicht besteht, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab- und ummelden. Nähere Infos dazu erhalten Sie hier.
Versicherungen
Teilen Sie Ihren Versicherungsunternehmen rechtzeitig Ihre neue Anschrift mit. Bei einem Versicherungsschutz, der auf irgendeine Weise den Wohnort betrifft — wie beispielsweise bei einer Hausratversicherung — ist es erforderlich, die Versicherung noch vor dem Umzugstermin über die neue Anschrift zu informieren. Wenn dies nicht rechtzeitig erledigt wird, besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz nicht mehr greift.
Auto ummelden
Fahrzeugbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihr Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aktualisiert werden. Dies kann bei der Kfz-Zulassungsstelle erledigt werden. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung muss über die neue Adresse informiert werden.
Finanzamt
Wenn nach Ihrem Umzug noch immer dasselbe Finanzamt zuständig ist, dann reicht es in der Regel aus, wenn Sie dieses im Rahmen Ihrer nächsten Steuererklärung über die neue Adresse informieren. Wenn jedoch fortan ein anderes Finanzamt zuständig ist, dann ist es empfehlenswert, dem neuen Finanzamt Ihre neue Anschrift zusammen mit der Steuernummer mitzuteilen.
Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag gilt pro Haushalt. Bei einem Umzug muss eine Ummeldung erfolgen, sofern Sie in Ihrer alten Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet haben. Wer noch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat, muss sich unter Umständen neu anmelden, je nachdem ob beispielsweise der Partner oder Mitbewohner bereits einen Rundfunkbeitrag bezahlt oder nicht. Für die Anmeldung oder die Ummeldung steht auf www.rundfunkbeitrag.de ein Online-Formular zur Verfügung.
Telefonanbieter, Internetanbieter & Co.
Es ist empfehlenswert sich bereits vor dem Umzugstermin Gedanken darüber zu machen, welche Anbieter mitgenommen werden sollen oder ob ein Wechsel des Anbieters besser wäre. Hierbei müssen die Kündigungsfristen oder Vorlaufzeiten des jeweiligen Anbieters beachtet werden, daher ist es empfehlenswert, sich bereits rund 4 Wochen — oder am besten noch früher — darum zu kümmern.
Energieversorger
Um zu vermeiden, dass Sie für den Verbrauch der Nachmieter aufkommen müssen, sollten Sie Strom, Gas und Wasser rechtzeitig kündigen. Die jeweilige Kündigungsfrist ist von Anbieter zu Anbieter verschieden und kann bei manchen drei Monate betragen. Daher müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern. Wenn Sie Ihren jetzigen Anbieter beibehalten möchten, dann ist lediglich eine Ummeldung erforderlich. Hierfür reicht es in der Regel, wenn Sie Ihrem Anbieter Ihre neue Anschrift sowie den Umzugstermin mitteilen.
Schule
Wenn aufgrund des Umzugs ein Schulwechsel erfolgen muss, dann ist es ratsam frühzeitig die Suche nach einer neuen Schule zu beginnen und die gewünschte Schule zu kontaktieren, um zu klären, welche Aufnahmekriterien gelten. Haben Sie eine neue Schule gefunden, dann müssen Sie beim zuständigen Schulamt einen schriftlichen Antrag stellen. Wenn Ihnen die neue Schule eine Zusage gibt, dann können Sie Ihr Kind an der alten Schule abmelden.
Kindergarten
Auch Kindergartenplätze haben für gewöhnlich Kündigungsfristen, die es zu beachten gilt. Zwar besteht laut Gesetz eine Garantie auf einen Platz im Kindergarten, dennoch sollten Sie sich frühzeitig um einen Platz am neuen Wohnort bemühen, da Kindergärten häufig Mangelware sind.
Umzug mit Hund: Hundesteuer und Tasso
Wenn Sie einen Hund haben, dann vergessen Sie nicht, der zuständigen Behörde — das ist in vielen Fällen das Finanzamt, kann aber auch das Einwohnermeldeamt sein — Ihre neue Adresse mitzuteilen. Im Falle eines Gemeindewechsels ist es notwendig, Ihren Hund in der alten Gemeinde abzumelden und dann am neuen Wohnort wieder anzumelden. Da jede Gemeinde eine unterschiedliche Bemessungsgrundlage für die Hundesteuer zugrunde legt, kann sich der fällige Betrag eventuell ändern.
Wenn Ihr Hund (oder Ihre Katze) einen Mikrochip hat, dann denken Sie auch daran, Tasso Ihre neue Adresse mitzuteilen.
Arbeitsamt
Um zu vermeiden, dass sich die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verzögert, muss die Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig vor dem Umzug informiert werden. Für den Fall, dass Sie dem Arbeitsamt Ihre neue Adresse zu spät mitteilen, verlieren Sie für gewöhnlich jeglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom Umzugstag bis zu dem Datum, an dem Sie den Umzug melden. Das bedeutet eventuell auch, dass Sie für diesen Zeitraum nicht krankenversichert sind.
BAföG
Wenn Sie es versäumen, das BAföG-Amt über Ihre neue Adresse zu informieren, kann es teuer für Sie werden. Wenn das BAföG-Amt Ihre neue Anschrift nämlich erst ermitteln muss, dann werden diese Kosten in der Regel dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellt.
Weitere notwendige Ummeldungen:
Banken/Sparkasse/Kreditkarteninstitute
Krankenkasse
Mobilfunkanbieter
Versandhändler
Abo-Anbieter
Vereine bzw. Mitgliedschaften
Arbeitgeber
Nachsendeauftrag der Post
Damit keine wichtige Post verloren geht, können Sie einen Nachsendeauftrag beantragen. Dieser Service wird von der Post für 6, 12 oder 24 Monate angeboten und in der Regel werden hierfür mindestens 5 Tage Vorlaufzeit benötigt.
Fazit:
Wer umzieht, der muss an vieles denken und Fristen einhalten. Die Erstellung einer individuellen Checkliste, geordnet nach der notwendigen Vorlaufzeit, hilft Ihnen dabei den Überblick zu bewahren und sich rechtzeitig um alles zu kümmern. So können Sie sich danach ganz beruhigt dem Einrichten Ihres neuen Zuhauses widmen.